1. Abschluss
des Mietvertrags
Mit der Anmeldung erteilt der Gast den Ferienwohnungen
& Apartment beim Raffner, Katharina Häusler (Vermieter) und Ferienwohnung
Almbrünnerl
verbindlich den Auftrag zum Abschluss des
Mietvertrags.
Für den Vermieter sowie für den Mieter, wird der Mietvertrag verbindlich,
wenn dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum
schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt wurde.
Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung
feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Diese
Reservierungsbestätigung (Mietvertrag) ist verbindlich.
2. Zahlung
In der
Regel erfolgt die Abrechnung in den ersten 2 Aufenthaltstagen in
Bar. Wünschen Sie eine bargeldlose Zahlung, überweisen Sie bitte den
Gesamtbetrag vor Reisebeginn. Die Kontoverbindung erhalten Sie wenn Sie uns Informieren zur Überweisung.
3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche
Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit
Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
STORNOBEDINGUNGEN AUF EINEN BLICK Bis zu 28 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 1 - 27 Tage vor der Anreise einen Betrag in Höhe von 2 Übernachtungen. Bei Nicht Anreise des Gastes zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
Hinsichtlich eines Rücktritts empfehlen wir eine Reiserücktritt Versicherung.
zur Europäische
Reiseversicherung
Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.
4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten und unserer Internetseite geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.
Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenen Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum, und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.
Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zu Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des mieters.
Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.
Durch unzulässige Downloads via W-lan (Filme, Lieder..) werden geforderte Kosten dieser Anbieter an Sie übertragen und gefordert.